
Die vermeintlich günstige E-Scooter-Fahrt ist oft ein teurer Trugschluss, gespickt mit unerwarteten Gebühren und rechtlichen Risiken.
- Parkverstöße, übersehene Defekte und die strenge Promillegrenze führen schnell zu Bußgeldern von über 100 €.
- Die Haftung bei Unfällen kann durch hohe Selbstbeteiligungen in den AGB Kosten von bis zu 1.000 € verursachen.
Empfehlung: Prüfen Sie vor jeder Fahrt den Roller, kennen Sie die lokalen Regeln und kalkulieren Sie die Gesamtkosten, um nicht in die Kostenfalle zu tappen.
Die letzte Bahn ist weg, das Taxi zu teuer? Ein kurzer Blick auf die App, und schon steht ein E-Scooter für den Heimweg bereit. Diese Flexibilität ist verlockend und hat die urbane Mobilität revolutioniert. Anbieter werben mit günstigen Minutenpreisen, die auf den ersten Blick jede Taxifahrt alt aussehen lassen. Eine spontane Fahrt durch die Stadt scheint die perfekte Lösung für Nachtschwärmer und Pendler zu sein, die eine schnelle Alternative zum öffentlichen Nahverkehr suchen.
Doch hinter der einfachen und preiswerten Fassade verbirgt sich oft ein Dschungel aus Geschäftsbedingungen, der voller Kosten- und Haftungsfallen steckt. Was als günstige Fahrt beginnt, kann durch Strafgebühren, unbemerkte Defekte oder rechtliche Grauzonen schnell zu einer finanziellen Belastung werden, die die Kosten einer Taxifahrt bei Weitem übersteigt. Die Anbieter sichern sich in ihren AGB umfassend ab – und die Verantwortung landet fast immer beim Nutzer.
Dieser Artikel blickt hinter die Kulissen der Sharing-Angebote. Statt nur die Minutenpreise zu vergleichen, decken wir als Verbraucherjournalisten die versteckten Risiken auf. Es geht nicht darum, die E-Scooter zu verteufeln, sondern Sie als Nutzer aufzuklären. Denn mit dem Klick auf „Fahrt starten“ akzeptieren Sie einen Vertrag, dessen Tücken Sie kennen sollten. Wir zeigen Ihnen, wo die wahren Kosten lauern und wie Sie sich vor teuren Überraschungen schützen.
Dieser Leitfaden führt Sie durch die häufigsten und teuersten Fallen beim E-Scooter-Sharing. Jede Sektion beleuchtet ein spezifisches Risiko, von unerwarteten Strafen über Sicherheitsmängel bis hin zu rechtlichen Konsequenzen.
Inhaltsverzeichnis: Die versteckten Risiken der E-Scooter-Nutzung
- Warum zahlen Sie 20 € Strafe, obwohl Sie den Roller ordentlich abgestellt haben?
- Wie erkennen Sie defekte Bremsen beim Leih-Scooter in unter 10 Sekunden?
- 0,0 oder 0,5 Promille: Was gilt wirklich auf dem E-Scooter nach dem Feierabendbier?
- Das Risiko bei der Weitergabe Ihres Accounts an Minderjährige
- Wann lohnt sich der Umweg über den Radweg zeitlich wirklich?
- Das Risiko bei der Selbstbeteiligung, das eine kurze Fahrt 1.000 € kosten lässt
- Das Risiko beim Fahren auf dem Gehweg, das 55 € bis 100 € kosten kann
- Auto-Abo vs. Leasing: Welches Modell spart Ihnen bei 15.000 km/Jahr mehr Geld?
Warum zahlen Sie 20 € Strafe, obwohl Sie den Roller ordentlich abgestellt haben?
Sie haben Ihre Fahrt beendet, den E-Scooter ordentlich am Straßenrand abgestellt, sodass niemand behindert wird, und die Miete per App beendet. Ein paar Tage später finden Sie eine Strafgebühr von 20 € oder mehr in Ihrer Abrechnung. Dieses Szenario ist eine der häufigsten und frustrierendsten Kostenfallen im E-Scooter-Sharing. Der Grund liegt oft im Detail der Anbieter-AGB: Sie sind nicht nur dafür verantwortlich, den Roller nicht behindernd abzustellen, sondern müssen ihn auch innerhalb der definierten Geschäftszone und außerhalb von explizit ausgewiesenen Parkverbotszonen parken.
Diese Zonen sind in der App oft als rote Flächen markiert, können sich aber kurzfristig ändern oder bei schlechtem GPS-Empfang ungenau angezeigt werden. Stellt das System fest, dass der Roller in einer solchen Zone abgestellt wurde, wird automatisch eine Vertragsstrafe fällig. Für das Parken in einer falschen Zone können laut Anbietern wie Lime Strafen von bis zu 25 Euro anfallen. Das Problem: Aus Ihrer Sicht haben Sie alles richtig gemacht, doch die Technik des Anbieters entscheidet gegen Sie. Ohne einen handfesten Beweis ist es fast unmöglich, sich gegen solche Gebühren zu wehren.
Die einzige Möglichkeit, sich abzusichern, ist die lückenlose Dokumentation. Machen Sie es sich zur Gewohnheit, das Ende jeder Fahrt wie einen Versicherungsfall zu behandeln. Ein Foto allein reicht oft nicht aus; es muss beweisen, dass der Roller korrekt UND am richtigen Ort stand.
Ihr Aktionsplan: Korrektes Abstellen beweissicher dokumentieren
- Fotos aus mehreren Winkeln: Fotografieren Sie den abgestellten E-Scooter so, dass seine Position im Verhältnis zur Umgebung klar wird. Nehmen Sie eine Nah- und eine Fernaufnahme auf.
- Umgebungsmerkmale erfassen: Achten Sie darauf, dass auf mindestens einem Foto markante Punkte wie Straßenschilder, Hausnummern oder bekannte Gebäude zu sehen sind.
- GPS-Metadaten sicherstellen: Aktivieren Sie die Standort-Funktion Ihrer Smartphone-Kamera. Die GPS-Daten im Foto sind ein starkes Beweismittel für den exakten Abstellort.
- App-Bestätigung speichern: Machen Sie einen Screenshot von der In-App-Bestätigung, die das Ende der Miete mit Uhrzeit und Datum anzeigt.
- Bei Problemen sofort handeln: Wenn Sie eine ungerechtfertigte Gebühr erhalten, kontaktieren Sie sofort den Support und senden Sie Ihre gesammelten Beweisfotos und Screenshots.
Wie erkennen Sie defekte Bremsen beim Leih-Scooter in unter 10 Sekunden?
In der Eile des Alltags oder der Euphorie der Nacht wird ein entscheidender Schritt oft übergangen: der Sicherheitscheck vor Fahrtantritt. Anders als beim eigenen Fahrrad oder Auto übernehmen Sie mit der Miete eines E-Scooters ein Fahrzeug, dessen Zustand Sie nicht kennen. Defekte Bremsen, zu wenig Luft im Reifen oder eine fehlerhafte Beleuchtung sind keine Seltenheit und stellen eine erhebliche Haftungsfalle dar. Denn laut den AGB der meisten Anbieter sind Sie als Fahrer dafür verantwortlich, den Roller vor jeder Fahrt auf seine Verkehrstüchtigkeit zu überprüfen. Starten Sie trotz eines erkennbaren Mangels, haften Sie bei einem Unfall unter Umständen voll.
Die gute Nachricht ist: Ein grundlegender Sicherheitscheck dauert weniger als zehn Sekunden und kann Sie vor schweren Verletzungen und hohen Kosten schützen. Es geht nicht darum, eine komplette technische Inspektion durchzuführen, sondern offensichtliche Mängel zu erkennen, die eine sichere Fahrt unmöglich machen. Besonders die Bremsen sind entscheidend. E-Scooter müssen laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über zwei voneinander unabhängige Bremsen verfügen.

Ein kurzer, aber entschlossener Griff zu beiden Bremshebeln bei stehendem Roller gibt sofort Aufschluss über deren Zustand. Fühlen sie sich schwammig an oder lassen sie sich bis zum Lenker durchziehen, ist der Roller defekt. Melden Sie den Schaden in der App und nehmen Sie unbedingt einen anderen Scooter. Dieser einfache Handgriff ist Ihre wichtigste Versicherung gegen technische Mängel.
Um sicherzugehen, empfiehlt der ADAC eine schnelle Routineprüfung, die zur Gewohnheit werden sollte:
- Bremshebel-Drucktest: Ziehen Sie beide Bremshebel bei stehendem Roller fest an. Sie müssen einen klaren Druckpunkt haben.
- Roll- und Bremstest: Schieben Sie den Roller einen Meter an und betätigen Sie kurz, aber kräftig beide Bremsen. Der Roller muss sofort zum Stehen kommen.
- Licht-Funktionstest: Prüfen Sie, ob Vorder- und Rücklicht funktionieren. Dies ist besonders bei Dämmerung und nachts gesetzlich vorgeschrieben.
- Reifen-Sichtprüfung: Werfen Sie einen kurzen Blick auf beide Reifen. Sind sie offensichtlich platt oder beschädigt?
- Klingel-Check: Testen Sie die Klingel. Sie ist ein vorgeschriebenes Sicherheitsmerkmal.
0,0 oder 0,5 Promille: Was gilt wirklich auf dem E-Scooter nach dem Feierabendbier?
Ein Bier nach der Arbeit, ein Glas Wein zum Abendessen – und dann bequem mit dem E-Scooter nach Hause. Was harmlos klingt, ist eine der größten rechtlichen Grauzonen und eine massive Haftungsfalle für viele Nutzer. Viele gehen fälschlicherweise davon aus, dass für E-Scooter die gleichen lockeren Regeln wie für Fahrräder gelten. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Rechtlich werden E-Scooter als Kraftfahrzeuge eingestuft. Das bedeutet: Für sie gilt die gleiche 0,5-Promille-Grenze wie für Autofahrer.
Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit 500 € Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Noch schlimmer: Zeigen Sie alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien fahren), kann schon ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen. Ab 1,1 Promille gilt die Fahrt als absolute Fahruntüchtigkeit und ist in jedem Fall eine Straftat, die den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hat. Die Konsequenzen sind also weitreichend und betreffen auch Ihren Autoführerschein.
Eine entscheidende Ausnahme verschärft die Lage zusätzlich: Für Fahrer unter 21 Jahren und für Personen in der Probezeit ihres Führerscheins gilt eine strikte 0,0-Promille-Grenze. Das Feierabendbier ist für diese Gruppe also tabu, wenn danach noch ein E-Scooter bestiegen werden soll. Die Anbieter weisen in ihren AGB zwar auf die Einhaltung der Gesetze hin, kontrollieren aber nicht. Die Verantwortung liegt allein bei Ihnen.
Die folgende Tabelle aus dem Bußgeldkatalog zeigt deutlich, welche Konsequenzen drohen und dass Alkohol am E-Scooter-Lenker kein Kavaliersdelikt ist.
| Promillewert | Sanktion | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 0,3 (bei Ausfallerscheinungen/Unfall) | Strafverfahren, Geld- oder Freiheitsstrafe | 2 oder 3 | Führerscheinentzug möglich |
| 0,5 – 1,09 (ohne Ausfallerscheinungen) | 500 € Bußgeld | 2 | 1 Monat |
| Ab 1,1 | Strafverfahren, Geld- oder Freiheitsstrafe | 3 | Führerscheinentzug (6 Monate bis 5 Jahre) |
Das Risiko bei der Weitergabe Ihres Accounts an Minderjährige
Es ist eine typische Szene in deutschen Innenstädten: Ein Elternteil entsperrt zwei E-Scooter – einen für sich, einen für das 15-jährige Kind. Was nach einem praktischen Familienausflug aussieht, ist ein direkter Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen aller großen Anbieter und eine erhebliche Haftungsfalle für den Account-Inhaber. Hier treffen zwei unterschiedliche rechtliche Regelungen aufeinander, die für große Verwirrung sorgen.
Einerseits erlaubt die deutsche Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) das Fahren von E-Scootern bereits ab einem Alter von 14 Jahren. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Andererseits sind die Sharing-Angebote privatrechtliche Verträge. Und hier legen die Unternehmen in ihren AGB ein Mindestalter von 18 Jahren für den Vertragsabschluss und die Nutzung fest. Wer einen Roller mietet, versichert damit, volljährig zu sein. Die Weitergabe an eine minderjährige Person ist somit ein Vertragsbruch.
Diese Diskrepanz wird von Experten klar benannt, wie eine Fachzeitschrift hervorhebt:
Die Roller dürfen in Deutschland ab 14 Jahren gefahren werden, doch die Verleiher haben sich 18 Jahre als Mindestalter für ihre Vertragspartner ausgesucht.
– TechStage, TechStage E-Scooter-Verleih Vergleich
Die Konsequenzen dieses Vertragsbruchs sind gravierend: Verursacht der Minderjährige einen Unfall, kann der Versicherungsschutz des Anbieters erlöschen. Der Account-Inhaber, also in der Regel ein Elternteil, haftet dann persönlich und in voller Höhe für alle entstandenen Schäden – sowohl am E-Scooter als auch an Dritten. Das kann von einer kleinen Reparaturrechnung bis hin zu sechsstelligen Personenschäden reichen. Sie überlassen Ihrem Kind also nicht nur einen Roller, sondern übertragen ihm ein unkalkulierbares finanzielles Risiko, für das Sie am Ende geradestehen müssen.
Wann lohnt sich der Umweg über den Radweg zeitlich wirklich?
Für E-Scooter-Fahrer gilt eine klare Regel: Ist ein Radweg oder ein gemeinsamer Geh- und Radweg vorhanden, muss dieser benutzt werden. Nur wenn ein solcher Weg fehlt, ist das Fahren auf der Fahrbahn erlaubt. Der Gehweg ist absolut tabu. Viele empfinden die Nutzung des Radwegs jedoch als Umweg oder Zeitverlust, insbesondere wenn die Straße direkter zum Ziel führt. Doch diese Abwägung zwischen Zeit und Sicherheit ist trügerisch – und die Entscheidung für die Straße kann nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden.
Die Pflicht zur Radwegnutzung ist primär eine Sicherheitsmaßnahme. E-Scooter sind im Vergleich zum Autoverkehr langsame und ungeschützte Verkehrsteilnehmer. Die Vermischung dieser beiden Verkehrsarten birgt ein enormes Unfallrisiko. Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) untermauern diese Gefahr: Die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden stieg 2023 um 14 % auf 9.425. Die Trennung vom schnelleren Autoverkehr auf Radwegen ist daher der effektivste Schutz für Fahrer.

Der vermeintliche Zeitgewinn auf der Straße wird oft durch Ampelphasen und dichten Verkehr zunichtegemacht. Auf einem gut ausgebauten Radweg können Sie hingegen einen konstanten, flüssigen Verkehr aufrechterhalten. Die Verbraucherzentrale fasst die wichtigsten Regeln klar zusammen:
- Radwegpflicht: E-Scooter müssen vorhandene Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen benutzen.
- Fahrbahn als Alternative: Nur wenn keine dieser Einrichtungen vorhanden ist, darf auf der Fahrbahn gefahren werden.
- Gehwegverbot: Gehwege und Fußgängerzonen sind für E-Scooter grundsätzlich verboten, es sei denn, sie sind explizit durch das Schild „E-Scooter frei“ freigegeben.
- Ampelregeln: Für E-Scooter-Fahrer gelten die Fahrradampeln. Gibt es keine, sind die Ampeln für den fließenden Verkehr maßgeblich.
- Kein Nebeneinanderfahren: Anders als bei Fahrrädern ist das Nebeneinanderfahren von E-Scootern generell nicht erlaubt.
Der Umweg über den Radweg ist also fast immer die klügere Wahl. Er ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch die sicherste und oft sogar die schnellste Route.
Das Risiko bei der Selbstbeteiligung, das eine kurze Fahrt 1.000 € kosten lässt
Jeder Leih-E-Scooter in Deutschland ist haftpflichtversichert. Das vermittelt ein trügerisches Gefühl der Sicherheit. Viele Nutzer glauben, bei einem selbstverschuldeten Unfall oder einer Beschädigung des Rollers vollständig abgesichert zu sein. Doch ein genauer Blick in den AGB-Dschungel der Anbieter offenbart eine der größten finanziellen Haftungsfallen: die Selbstbeteiligung. Diese kann, je nach Anbieter und Schadensart, empfindlich hoch ausfallen und eine kurze Fahrt extrem verteuern.
Die Haftpflichtversicherung des Anbieters deckt in erster Linie Schäden ab, die Sie Dritten zufügen (z. B. ein zerkratztes Auto oder die Verletzung eines Fußgängers). Doch auch hier gibt es oft eine Selbstbeteiligung, die Sie im Schadensfall aus eigener Tasche zahlen müssen. Noch kritischer wird es bei Schäden am E-Scooter selbst. Hier greift die Haftpflichtversicherung nicht. Verursachen Sie durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz einen Schaden am Roller – etwa durch einen Sturz bei zu hoher Geschwindigkeit oder das Ignorieren von Bordsteinkanten –, haften Sie in der Regel persönlich für die Reparatur oder sogar den Totalverlust.
Einige Anbieter wie Tier nennen in ihren AGB eine mögliche Selbstbeteiligung von bis zu 1.000 €. Das bedeutet: Ein kleiner Fahrfehler, ein unglücklicher Sturz, und die eigentlich nur wenige Euro teure Fahrt kostet Sie plötzlich einen vierstelligen Betrag. Die genauen Bedingungen variieren stark zwischen den Anbietern, was einen Vergleich erschwert.
Die folgende Übersicht zeigt, wie unterschiedlich die Anbieter mit dem Thema Versicherung und Haftung umgehen, und verdeutlicht, warum ein Blick in die AGB vor der ersten Fahrt unerlässlich ist.
| Anbieter | Haftpflicht für Schäden Dritter | Selbstbeteiligung bei Haftpflichtschaden | Haftung für Schäden am Roller |
|---|---|---|---|
| Lime | Ja, inkludiert | Variabel (laut AGB) | Nutzer haftet bei Fahrlässigkeit/Vorsatz |
| Tier | Ja, inkludiert | Bis zu 1.000 € möglich | Nutzer haftet bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz |
| Bolt | Ja, inkludiert | Variabel (laut AGB) | Nutzer haftet gemäß AGB |
Das Wichtigste in Kürze
- Versteckte Kosten: Parkstrafen, hohe Minutenpreise und Gebühren für das Fahren außerhalb der Geschäftszone machen E-Scooter oft teurer als gedacht.
- Rechtliche Risiken: Die 0,5-Promille-Grenze, die Altersbeschränkung von 18 Jahren in den AGB und hohe Bußgelder für Fahrfehler sind reale Gefahren.
- Haftungsfallen: Im Schadensfall drohen hohe Selbstbeteiligungen von bis zu 1.000 Euro, da der Nutzer für Schäden am Roller oft selbst aufkommen muss.
Das Risiko beim Fahren auf dem Gehweg, das 55 € bis 100 € kosten kann
Es ist die vielleicht häufigste und sichtbarste Regelmissachtung im urbanen Raum: E-Scooter, die schnell über den Gehweg zischen, um dem Verkehr oder einer roten Ampel zu entgehen. Für viele Fahrer scheint es ein harmloses, zeitsparendes Manöver zu sein. Doch das Fahren auf dem Gehweg ist nicht nur rücksichtslos gegenüber Fußgängern, sondern auch eine teure Ordnungswidrigkeit, deren Strafen kürzlich verschärft wurden. Es ist eine bewusste Inkaufnahme eines Risikos, das schnell ins Geld gehen kann.
Der Gehweg ist eine Schutzzone ausschließlich für Fußgänger. E-Scooter haben dort grundsätzlich nichts zu suchen. Die einzige Ausnahme sind speziell beschilderte Bereiche, die dies explizit erlauben – in der Praxis eine seltene Ausnahme. Das Ignorieren dieses Verbots wird konsequent geahndet. Die Bußgelder sind gestaffelt und erhöhen sich je nach Gefährdungsgrad. Ein einfaches Fahren auf dem Gehweg kostet bereits ein Bußgeld. Kommt eine Gefährdung von Fußgängern hinzu, steigt der Betrag erheblich und es wird sogar ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Um die Dringlichkeit zu unterstreichen, hat die Bundesregierung die Sanktionen für dieses Fehlverhalten angepasst. Wie offiziell bestätigt, wurde das Verwarnungsgeld für das Befahren von Gehwegen von 15 Euro auf 25 Euro erhöht. Dies ist das Mindeststrafmaß. Die vollständige Staffelung sieht wie folgt aus:
- Fahren auf dem Gehweg: 25 €
- … mit Behinderung anderer: 30 €
- … mit Gefährdung anderer: 35 €
Die ursprünglichen Bußgelder für schwerwiegendere Vergehen bleiben noch höher. Ein Verstoß kann schnell 70 € bis 100 € kosten, wenn eine Gefährdung oder gar eine Sachbeschädigung (z.B. das Anfahren eines Kinderwagens) hinzukommt. Das Argument, es „nur mal kurz“ getan zu haben, schützt vor der Strafe nicht. Für die Behörden zählt allein der Verstoß.
Auto-Abo vs. Leasing: Welches Modell spart Ihnen bei 15.000 km/Jahr mehr Geld?
Diese Frage mag auf den ersten Blick in einem Artikel über E-Scooter deplatziert wirken. Doch als Verbraucherjournalist ist es unsere Aufgabe, Kostenfallen nicht nur aufzuzeigen, sondern auch Alternativen zu prüfen. Nachdem wir die zahlreichen versteckten Kosten und Risiken der E-Scooter-Nutzung beleuchtet haben, stellt sich eine fundamentale Frage: Ab wann ist die Summe vieler kleiner, spontaner Fahrten teurer als eine planbare, konstante Mobilitätslösung?
Die Antwort hängt stark von Ihrem individuellen Nutzungsprofil ab. Der E-Scooter ist ideal für die „letzte Meile“ oder die wirklich spontane, einmalige Fahrt. Doch sobald die Nutzung regelmäßig wird – etwa für den täglichen Arbeitsweg – explodieren die Kosten. Nehmen wir an, eine 15-minütige Fahrt kostet im Schnitt 4 €. Bei täglicher Pendelei (hin und zurück) summiert sich das auf über 160 € im Monat. Auf das Jahr gerechnet, sind das fast 2.000 €. Manche Schätzungen gehen davon aus, dass ein Pendler bis zu 1000 Euro pro Jahr für TIER E-Scooter ausgeben kann.
Hier kommen alternative Modelle wie Auto-Abos oder Leasing ins Spiel. Ein Auto-Abo bietet für einen monatlichen Fixpreis (oft ab ca. 300 €) ein Rundum-sorglos-Paket inklusive Versicherung, Wartung und Steuern. Es bietet die Flexibilität eines eigenen Autos ohne die langfristige Bindung des Leasings. Leasing wiederum ist bei einer Haltedauer von mehreren Jahren oft die günstigste Option für ein Neufahrzeug. Bei einer Jahresfahrleistung von 15.000 km ist die Kosten-Nutzen-Rechnung nicht mehr eindeutig. Der E-Scooter verliert seinen Preisvorteil, sobald er vom Notfall- zum Regel-Verkehrsmittel wird. Die Entscheidung hängt also nicht nur von den Kosten pro Kilometer ab, sondern vom Gesamtwert, den Sie aus Flexibilität, Komfort und Sicherheit ziehen.
Bevor Sie also das nächste Mal achtlos auf „Fahrt starten“ klicken, halten Sie inne. Kalkulieren Sie nicht nur die Minuten, sondern auch die Risiken. Eine bewusste Entscheidung für oder gegen den E-Scooter, basierend auf Wissen und nicht nur auf Bequemlichkeit, ist der beste Schutz vor teuren Überraschungen. Informieren Sie sich daher vor der nächsten Fahrt genau, um mobil, sicher und souverän unterwegs zu sein.